Studierende besuchen Düsseldorfer Landtag
Gestern war es soweit: Studierende des Kurses "Religionspolitik in Theorie und Praxis" besuchten den Düsseldorfer Landtag, um die religions- bzw. kirchenpolitischen Sprecher*innen der Landtagsfraktionen zu ihrer Arbeit zu befragen.
In den letzten Monaten haben sich die Studierenden im Rahmen ihres Kurses darauf vorbereitet. Angeleitet durch den Dozenten Volker Beck analysierten sie sowohl verfassungsrechtliche Grundlagentexte, Gerichtsurteile als auch Positionspapiere von verschiedenen Parteien zu diversen religionspolitischen Themenfeldern.
Den Auftakt in der Fragerunde machte allerdings kein gewähltes Mitglied des Landtages: Antonius Hamers ist promovierter Jurist, römisch-katholischer Pfarrer und leitet das Katholische Büro Nordrhein-Westfalen. Er vertritt die fünf katholischen Bistümer gegenüber der Landespolitik und gab Einblicke in seine Arbeit. So wurden im Gespräch mit den Studierenden die Rolle der katholischer Träger in der Wohlfahrt, der umstrittene Status von konfessionsgebundenen staatlichen Grundschulen, aber auch der zunehmende Mitgliederschwund diskutiert.
In einer zweiten Runde stellten sich Abgeordnete der Regierungskoalition aus CDU und FDP den Fragen der Studierenden. Die Landtagsabgeordneten Raphael Tigges und Dr. Marcus Optendrenk (beide CDU) wurden begleitet von Stephan Paul (FDP). Alle drei Abgeordneten führten in die derzeitig aktuellen religionspolitischen Diskussionen, wie etwa die Frage nach der Neutralität im Justizdienst, ein. Auch die praktischen Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten im Parlament und den Fraktionen für religionsbezogene Themen wurden vorgestellt. So befasst sich neben den relevanten Fachausschüssen insbesondere der Hauptausschuss mit diesem Themenbereich, nicht zuletzt weil des öfteren verfassungsrechtliche Fragen berührt werden.
Die dritte Fragerunde wurde von Vertreterinnen den Oppositionsparteien, Sigrid Beer (Bündnis '90/Grüne) und Elisabeth Müller-Witt (SPD), bestritten. Mit Studierenden wurde u. a. die besondere arbeitsrechtliche Situation von religionsgebundenen Arbeitgebern, wie sie z. B. im Krankenhauswesen aber auch in anderen Wohlfahrtsbereichen vorkommen, diskutiert. Ein anderes Thema war die Ablösung der staatlichen Zahlungen von Seiten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen an die römisch-katholischen Bistümer und protestantischen Landeskirchen. Auch die Frage, inwieweit Richter*innen religiöse Symbole tragen dürfen und ob Kruzifixe im Gerichtssaal hängen dürfen, wurde thematisiert.
In der letzten Sitzung des Kurses in der kommenden Wochen werden die Studierende ihren praktischen Einblick in die Politik selbst in den Mittelpunkt ihrer Analyse stellen und erörtern, inwieweit die vorgestellten Positionen der Abgeordneten mit Parteilinien übereinstimmen, oder ob sich in der letzten Zeit neue Themenfelder entwickelt haben, die religionspolitische Relevanz besitzen.