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Senderechte für Kirchen im Öffentlichen Rundfunk: Abschaffen oder Pluralisieren?

Geschäftsführer Tim Karis befasst sich wissenschaftlich unter anderem mit speziellen Senderechten für Religionsgemeinschaften im Öffentlichen Rundfunk.

Viele kennen den allmorgendlichen Kirchenbeitrag, der sie am Frühstückstisch über das Radio erreicht. Diese Beiträge werden in Eigenverantwortung der katholischen und evangelischen Kirchen sowie der jüdischen Gemeinden auf Basis einer gesetzlichen Grundlage täglich gesendet. Das kommt offenbar nicht bei allen Radio-Hörerinnen und Hörern gut an; wissenschaftlich stellen sich zudem Fragen bzgl. des Verhältnisses dieser Sonderrechte zur religiösen Vielfalt in Deutschland.

Deutschlandfunk-Hörerin Mona Dreesmann diskutiert daher in einem Podcast mit dem Rundfunk-Beauftragten der katholischen Kirche, Martin Korden sowie Kommunikationswissenschaftler und CERES-Geschäftsführer Tim Karis die Frage „Kirche im Deutschlandfunk – Abschaffen, wie die Staumeldung?“.

Auf die Frage von Deutschlandfunk-Moderator Martin Krebbers ob es Anzeichen dafür gebe, dass es zeitnah einen neuen, zeitgemäßen Staatsvertrag „zu Ungunsten“ der Kirche geben wird, diskutiert die Runde, inwiefern das Senderecht ein Privileg für die Kirchen darstellt und ob es angemessen wäre, weiteren Religionsgemeinschaften Sendezeiten zuzugestehen – oder aber diese Rechte ganz abzuschaffen.

Tim Karis zu den Möglichkeiten einer pluralen Nutzung der Rundfunk-Sendezeiten: „Wenn die Kirchen selbst sagen würden: ‚Wir finden das nicht mehr zeitgemäß. Es muss pluraler werden', dann hätten politische Parteien wohl kein Problem damit, die gesetzlichen Grundlagen zu ändern und eine neue, zeitgemäßere Lösung zu finden. Es wäre zumindest ein starkes Signal, wenn das von den Kirchen ausgehen würde.“

Das gesamte Gespräch ist im Podcast „Nach Redaktionsschluss“ zur Frage „Kirche im Deutschlandfunk –Abschaffen, wie die Staumeldung?“ zu hören. 🎧 
Listen on Spotify: https://open.spotify.com/episode/