Lecture

Dr. Astrid Reuter: Gottes Recht im Verfassungsstaat. Rechtspluralismus als Gebot von Religionsfreiheit?

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In modernen Verfassungsstaaten der westlichen Rechtstradition gilt es als eine Art Binsenwahrheit, dass die Freiheits- und Gleichheitsordnung allein durch eine einheitliche säkulare Rechtsordnung garantiert werden kann, die allen die gleichen Rechte gewährt und die gleichen Pflichten auferlegt. Die Grundrechte, darunter das Grundrecht auf Religionsfreiheit, bilden das Fundament dieser Verfassungsordnung. Angesichts der fortschreitenden religionskulturellen Heterogenisierung europäischer Gesellschaften wird jedoch seit einigen Jahren auch hierzulande gelegentlich diskutiert, ob nicht die Anerkennung und Berücksichtigung religiöser Rechtsvorstellungen und Rechtsordnungen gerade ein Gebot des Grundrechts auf Religionsfreiheit sein könnte. In dem Vortrag sollen, ausgehend von konkreten Konfliktfällen, Grundanliegen und -fragen der Debatte um den (religiösen) Rechtspluralismus aufgeworfen und diskutiert werden.