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Sendezeit für Kirchen im öffentlichen Rundfunk - Radiobeitrag mit CERES-Forscher

Ob Jugendfunk, Nachrichtenkanal oder Kultursender: In den Programmen der öffentlichen Rundfunkanstalten gibt es täglich Sendungen, die von der römisch-katholischen bzw. den evangelischen Kirchen angeboten werden. Diese Formate zu festen Sendezeiten werden von den Rundfunkgesetzen und -staatsverträgen den beiden Amtskirchen gesetzlich garantiert. Auch den jüdichen Gemeinden steht eine solche Sendezeit zu. Die Kosten werden für die Sendungen von den Rundfunkhäusern getragen.

Angesichts der Entwicklung, dass immer weniger Menschen in Deutschland Mitglied einer Kirche sind und andere Religionsgemeinschaften z. B. durch Migration Teil der deutschen Gesellschaft geworden sind, wird diese Regelung kritisch diskutiert. Sollen andere Religionsgemeinschaft bzw. weltanschauliche Gruppierungen auch Sendezeit erhalten?

Dieser Frage geht ein Radiobeitrag der Sendung @mediares des Deutschlandfunkes nach. Mit dabei CERES-Forscher Tim Karis, der sich diesem Thema in seiner Doktorarbeit gewidmet hat.

Den Beitrag zur Sendung im Deutschlandfunk gibt es im Print oder zum Nachhören.