In der griechischen und römischen Antike ist jede politische Gemeinschaft Siedlungs-, Rechts- und auch Kultgemeinschaft gewesen, so auch die griechisch-hellenistische polis. Daher erhielten Nichtbürger nur ausnahmesweise Anteil an kultischen Festen, vornehmlich solche ‚Fremden’, die in der betreffenden Gemeinde ansässig waren; Umfang und Art der Beteiligung konnten dabei sehr unterschiedlich sein. Bürger hingegen, die sich von den sakralen Ritualen distanzierten, gefährdeten gleichsam das Wohlwollen der Götter für den gesamten Personenverband. Vor diesem Hintergrund taten sich Juden und Christen schwer, das Opfer für die von der Polis verehrten Gottheiten, z.B. einem Herrscher, zu vollziehen. Aber sowohl die jüdischen als auch die christlichen Kultgemeinschaften öffneten ihre Kreise für potenziell neue Mitglieder; gerade die frühchristlichen Gemeinden wären ohne solche ‚Gastfreundschaft’ kaum erfolgreich gewesen. Unser Workshop unternimmt einen Vergleich zwischen heidnischer, jüdischer und christlicher Freizügigkeit gegenüber Nichtmitgliedern ihrer Kultgemeinschaften, die zu den Festen zugelassen werden. Zu fragen ist dabei, was die Gastfreundschaft motivierte – beispielsweise die Vorstellung von der prinzipiellen Universalität der verehrten Gottheit – und welche Wirkungen auf die Eingeladenen zu verzeichnen waren.